AGB

MAT GmbH & Co. KG • Dieselstraße 23 • D 73660 Urbach

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Geltung

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die Bedingungen finden Verwendung gegenüber:

  • Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört
  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen

Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Aufträge gelten erst dann als genommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werde. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Vertragssprache/Angebotssprache ist ausschließlich deutsch.

Stornierung des Auftrags

Bei Stornierung des Auftrages müssen die angefallenen Kosten, mindestens aber 50 % des Auftragsvolumens bezahlt werden.

Preis

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung.

Die Preisbildung erfolgt in Euro.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, werden vereinbarungsgemäß Anzahlungen geleistet, so tritt bereits zum Anzahlungsbetrag die Mehrwertsteuer hinzu.

Kosten des Transportes und der Transportversicherung gehen, wenn nicht besonders vereinbart, zu Lasten des Käufers. Hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises gelten die in der Auftragsbestätigung/Rechnung festgelegten Zahlungsvereinbarungen.

Zahlung

Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, frei angegebener Zahlstelle zu leisten, und zwar:

  • bei einem Auftragswert bis 6.000 Euro

 – innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto

 – innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto

  • bei einem Auftragswert über 6.000 Euro

– 1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung

– der Rest nach Fertigstellung und Rechnungsstellung

Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach den oben genannten Terminen zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb 10 Tage gewähren wir 2 % Skonto. In Ausnahmefällen kann die Lieferung mit Vorauskasse erfolgen. Nach dreimaliger Anmahnung wird der Vorgang zum Einzug an ein Inkasso-Büro gegeben.

Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Rechnungsregulierung durch Scheck erfolgt nur zahlungshalber. Der Besteller trägt alle mit den Schecks zusammenhängenden Kosten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüchen des Bestellers oder Lieferanten sind nicht statthaft.

Lieferzeit

Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferung verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

Bei Serienteile von mindestens 20 Stück muss eine Unter- oder Überlieferung von mindestens 10 % akzeptiert werden.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung der Vertragsverpflichtung des Bestellers voraus. Bitte beachten, gemäß Ziffer 19 des SLVS sind wir Verzichtskunde.

Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert.

Teillieferungen sind zulässig.

Gewährleistungen Mängelrüge

Beanstandungen von Mängeln der gelieferten Gegenständen können, nur beantragt werde, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung vom Käufer schriftlich angezeigt werde. Wir behalten uns vor, einen unabhängigen Sachverständigen zur Prüfung der Teile heranzuziehen. Sämtliche bemängelten Teile sind uns zur Prüfung zu Verfügung zu stellen. Belastungen, die hieraus entstehen, werden nur in Höhe der Summe erstattet, die wir selbst in Rechnung stellen. Eventuelle Kosten z. B. Bearbeitung, Fahrzeit, Prüfung, Messung etc. können nicht berücksichtigt werden. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Montage entstehen.

Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er dieses, so sind wir von der Mängelrüge befreit.

Eigentumsvorbehalt

Erweiterter Eigentumsvorbehalt gilt in jedem Fall. –Kurzer Auszug-

Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne, oder nach einer Verarbeitung weiterveräußert, oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Die Ware bleibt Eigentum bis zum vollständigen Bezahle. Bis dahin darf eine Pfändung oder Sicherheitsübertragung der von uns gelieferten Ware ohne unsere Zustimmung nicht erfolgen. Wiederverkäufer haben unsere Vorbehalte Ihren Kunden unbedingt weiterzugeben.

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand  während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuere-, Wasser- und sonstigen Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen.

Verletzung fremder Schutzrechte

Der Besteller übernimmt für die von Ihm beizubringenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dgl. die allgemeine Verantwortung. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von Ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zu Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund Ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem für uns eine Haftung, so hat der Besteller uns schadlos zu halte.

Datenschutz

Wir weisen unsere Kunden gemäß §§ 28, 33 BDSG darauf hin, dass wir über das Unternehmen personenbezogene Daten und Unternehmensdaten speichern. Diese Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und den Geheimhaltungsvereinbarungen behandelt.

Haftung

Unsere Haftungen richten sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Gerichtsstand nur BRD.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Urbach, im Januar 2017

D-73660 Urbach, Dieselstraße 23